Babenhausen erhält höhere Förderung für Zehentstadel-Projekt –

Bürgerbegehren rechtlich unzulässig – Gemeindehaushalt deutlich entlastet

Gegenüber den bisher in unserem Kanal und bei der Printausgabe veröffentlichten Fakten profitiert die Marktgemeinde Babenhausen von einer erheblich erhöhten Förderung für das Sanierungsprojekt „Zehentstadel“. Nach einer erneuten Abstimmung mit den Zuschussgebern steigt der Gesamtzuschuss von bisher 9,7 auf 11,5 Millionen Euro. Damit sinkt der Eigenanteil der Gemeinde auf 5,1 Millionen Euro. Weitere Zuschusserhöhungen sind nach Angaben der Förderstellen nicht ausgeschlossen. Zugleich gilt ein geplantes Bürgerbegehren gegen das Projekt nach rechtlicher Prüfung als unzulässig. Auch die Finanzlage der Gemeinde verbessert sich deutlich: Die ursprünglich für 2025 vorgesehene Kreditaufnahme wird voraussichtlich nur zu einem Bruchteil nötig sein.

Am 21. Oktober 2025 fand in der Pausenhalle der Anton-Fugger-Realschule in Babenhausen eine Bürgerversammlung mit rund 500 bis 600 Teilnehmenden statt. Auf dem Podium informierten Bürgermeister Otto Göppel, Architekt Andreas Ferstl, Projektsteuerer Florian Stützle (Hitzler Ingenieure) und Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Simon Bulla über den aktuellen Stand des Projekts Zehentstadel. Die Veranstaltung wurde von einem Moderator geleitet und begann pünktlich um 19 Uhr.

Während der zweistündigen Informationsveranstaltung erläuterten die Verantwortlichen Hintergründe, Finanzdaten und Perspektiven des Bauvorhabens. Die Diskussion verlief sachlich und respektvoll. Viele Bürgerinnen und Bürger zeigten sich zufrieden mit der transparenten Darstellung des Projekts und der offenen Beantwortung von Fragen.

Das denkmalgeschützte Gebäude, ein Teil der Fugger’schen Schlossanlage aus dem 16. Jahrhundert, soll nach seiner Sanierung zu einem zentralen Ort für Begegnung, Kultur und Gemeinschaft werden. Geplant ist, den Zehentstadel als Veranstaltungs- und Versammlungsstätte für Vereine, Feste und Bildungsangebote zu nutzen. Die Gesamtkosten des Projekts liegen bei 16,6 Millionen Euro. Bund, Land und Freistaat übernehmen davon knapp 70%. Die Gesamtkostenschätzung beruht nicht nur auf einer detaillierten Voruntersuchung des Ist-Zustandes, sondern die Kostenaufstellung wurde auch mit den Kosten von rund 50 abgeschlossenen Projekten verglichen. Sowohl der Architekt wie auch der Projektsteuerer gehen davon aus, das Kostenabweichungen zwar möglich sind und im Bereich von max. 5% liegen, die aber durch eingerechnete Pfuffer und Anpassungen während der Umsetzungsphase aufgefangen werden können.

Dank langfristig günstiger Kommunalkredite und Förderdarlehen bleibt die jährliche Haushaltsbelastung mit etwa 230.000 Euro überschaubar. Dies entspricht rund einem Prozent des gesamten Gemeindehaushalts. Die Marktgemeinde sieht sich dadurch auch künftig in der Lage, weitere Investitionen zu tätigen.

Die Betriebskosten liegen nach Schätzung der Projektsteurer bei rund 30.000 Euro pro Jahr ohne Personalkosten. Mit Personalkosten liegen die Kosten nach Schätzung von Bürgermeister Otto Göppel bei 60.000 Euro bis 90.000 Euro pro Jahr. Die Einnahmenseite kann derzeit nur bedingt geschätzt werden, da der Marktgemeinderat erst eine Nutzungssatzung aufstellen muss. Dies erfolgt, wenn der Zehentstadel nutzbar ist, aber Bürgermeister Otto Göppel geht davon aus, dass ein abgestuftes Modell entwickelt wird das die Nutzung durch Vereine, Kirche und ähnliche Veranstalter begünstigt und am Ende trotzdem eine annähernde Kostendeckung erreicht wird. Trotzdem, die Entscheidung darüber liegt zur gegebener Zeit in den Händen des Marktgemeinderats.

Projektsteuerer Florian Stützle (Hitzler Ingenieure)

Impression des Zehentstadels

Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Simon Bulla

Im rechtlichen Teil der Veranstaltung stellte Prof. Dr. Simon Bulla fest, dass ein Bürgerbegehren gegen das Projekt rechtlich nicht zulässig ist, es sei schlicht zu spät für ein Bürgerbegehren. Der Markt Babenhausen sei durch einen notariellen Erbbaurechtsvertrag zur Umsetzung verpflichtet. Ein Projektstopp oder eine Aussetzung würde eine Vertragsverletzung darstellen und potenziell Schadenersatzforderungen auslösen.

Ein Abbruch des Projekts hätte zudem erhebliche finanzielle Folgen. Neben dem Verlust von bis zu 11,5 Millionen Euro an Fördermitteln wären bereits vergebene Planungsaufträge im Umfang von 1,7 Millionen Euro betroffen, davon rund 600.000 Euro bereits bezahlt. 1,1 Millionen Euro müssten also noch bezahlt werden. 

Auch in finanzieller Hinsicht konnte die Gemeinde positive Entwicklungen vermelden: Nach aktuellen Hochrechnungen wird die für 2025 geplante Kreditaufnahme von 5,9 Millionen Euro auf höchstens 1 Million Euro sinken. Entsprechend verbessern sich die Rahmendaten der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028, die Gesamtkreditaufnahme reduziert sich um mindestens 4,9 Millionen Euro.

Der Zehentstadel soll nach aktuellem Stand im dritten Quartal 2026 baulich begonnen und bis 2028 fertiggestellt werden. Zahlreiche örtliche Vereine und Institutionen haben bereits Interesse an einer Nutzung signalisiert. Das Projekt gilt als bedeutender Schritt für die Weiterentwicklung des Ortskerns und das gesellschaftliche Miteinander in Babenhausen.