11.02.2026

Babenhausen stellt die Weichen für Ortsmitte und weiteren Hochwasserschutz

Mit ungewöhnlicher Geschlossenheit hat der Marktgemeinderat zentrale Entscheidungen zur Zukunft der Marktgemeinde getroffen.

Einstimmig wurde der Start der vorbereitenden Untersuchungen für ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen. Ziel ist es, die baulichen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der Ortsmitte systematisch zu analysieren und damit die Grundlage für mögliche Sanierungsmaßnahmen zu schaffen.

Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), das vor einer Sanierung eine sogenannte Vorbereitende Untersuchung vorschreibt. Diese soll klären, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen realistisch sind. Zugleich ist das ISEK Voraussetzung für Fördermittel aus der Städtebauförderung von Bund und Ländern. Das Untersuchungsgebiet umfasst die Ortsmitte entlang der B 300 sowie das Umfeld des Fuggerschlosses, kann aber noch angepasst werden.

Dabei wurde deutlich, dass die Gemeinde nicht bei null beginnt. Auf bestehenden Grundlagen kann aufgebaut werden, weshalb ein straffer Zeitplan gilt: Innerhalb eines Jahres sollen Bestandsanalyse, Kostenschätzungen, Prioritäten und ein Rahmenkonzept erarbeitet werden. Informationsveranstaltungen und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sind vorgesehen. Für die B 300 selbst sind die Einflussmöglichkeiten allerdings begrenzt, da es sich um eine Bundesstraße handelt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war der Hochwasserschutz.

Ein Antrag der CSU/JWU (Christlich-Soziale Union/Junge Wähler Union) wurde einstimmig angenommen. Er fordert eine zeitnahe Umsetzung geplanter Maßnahmen, umfassende Information der Bevölkerung und einen ganzheitlichen Ansatz. Auch zusätzliche Maßnahmen außerhalb des Ortes, etwa zur Rückhaltung von Wasser, wurden als sinnvoll bezeichnet. Eine weitere Fraktion unterstützte das Anliegen ebenfalls, regte jedoch eine frühere zeitliche Umsetzung an.

Ebenfalls behandelt wurde ein Antrag eines einzelnen Marktgemeinderats, der eine Sachverhaltsaufklärung im Zusammenhang mit einer früheren Bürgerversammlung sowie einer Informationsveranstaltung forderte. Die Verwaltung erläuterte dazu, dass externe juristische Beratung sowie professionelle Moderation beauftragt worden seien, um Rechtssicherheit herzustellen und einen erwarteten Rechtsstreit zu vermeiden. Der Marktgemeinderat nahm diese Ausführungen ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.

 

Sonstiges

Unter „Sonstiges“ kam erneut die B 300 zur Sprache. Nach aktuellen Informationen könnte die Sanierung der Bundesstraße – anders als bisher vorgesehen – nicht vollständig im Jahr 2026 umgesetzt werden, sondern sich auf 2027 verschieben. Zugleich wurde aber deutlich, dass zumindest der Start der Maßnahme nun doch wieder bereits 2026 möglich erscheint. In diesem Zusammenhang wurde erneut betont, wie wichtig eine frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Gewerbetreibenden, ist, zumal auch die Kanalisation betroffen wäre.

Die Sitzung machte deutlich: Ob Stadtentwicklung oder Hochwasserschutz – in zentralen Zukunftsfragen setzt der Marktgemeinderat derzeit auf Tempo, Planungssicherheit und breite Zustimmung.