Wie funktioniert der Haushalt einer bayerischen Kommune?
Jede Gemeinde in Bayern – also auch Babenhausen – muss jedes Jahr einen Haushalt aufstellen. Darin wird festgelegt, welche Einnahmen die Kommune erwartet und wofür das Geld ausgegeben wird. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan, der als Grundlage aller finanziellen Entscheidungen dient.
Der Haushalt besteht aus zwei Teilen: dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt regelt das tägliche Finanzgeschehen – vergleichbar mit dem Haushaltsbuch einer Familie. Er enthält alle regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen wie Steuern, Gebühren und staatliche Zuschüsse sowie Ausgaben für Personal, Gebäudeunterhalt, Straßenpflege oder Zinszahlungen. Wichtig ist, dass dieser Teil des Haushalts immer ausgeglichen sein muss.
Der Vermögenshaushalt betrifft Investitionen und größere Projekte, etwa den Bau oder die Sanierung von Schulen, Kindergärten oder Straßen. Wenn im Verwaltungshaushalt am Jahresende ein Überschuss bleibt, fließt dieser in den Vermögenshaushalt und kann dort für Investitionen genutzt werden.
Reichen die vorhandenen Mittel nicht aus, darf die Gemeinde Kredite aufnehmen – allerdings nur für Investitionen, nicht für laufende Ausgaben. Der Gemeinderat entscheidet darüber, und die Aufsichtsbehörde muss die Kreditaufnahme genehmigen. Ein solider Haushalt sorgt dafür, dass die Kommune handlungsfähig bleibt und wichtige Projekte finanzieren kann, ohne sich zu stark zu verschulden.
Die mittelfristige Finanzplanung
Neben dem jährlichen Haushalt gibt es die mittelfristige Finanzplanung, die in der Regel vier Jahre umfasst: das laufende Jahr und drei weitere. Sie zeigt, wie sich Einnahmen und Ausgaben entwickeln, welche Investitionen geplant sind und wie hoch die Verschuldung voraussichtlich wird. Diese Planung ist der finanzielle Fahrplan der Gemeinde.
Fällt der Überschuss eines Jahres höher aus als erwartet, stehen zusätzliche Mittel für Investitionen zur Verfügung oder die Kreditaufnahme kann verringert werden. Dadurch entsteht mehr Spielraum für künftige Projekte. Die Finanzplanung wird jedes Jahr fortgeschrieben und an neue Entwicklungen angepasst – etwa an geänderte Steuereinnahmen, Zuschüsse oder neue Bauvorhaben.
Ein Finanzierungsbeschluss des Gemeinderates legt schließlich verbindlich fest, wie ein bestimmtes Projekt finanziert wird – also aus welchen Mitteln es bezahlt wird und wann die Gelder bereitstehen. Erst mit diesem Beschluss darf ein Projekt umgesetzt werden.
Ein Beispiel ist die Sanierung des Zehentstadels mit Gesamtkosten von 16,6 Millionen Euro. Sie wird durch Zuschüsse von Bund, Städtebauförderung und Denkmalschutz (9,7 Mo. €) sowie durch einen kommunalen Kredit von bis zu 6,8 Mio. € finanziert.

