Bei uns wurde nachgefragt:

Was ist eigentlich das Erbbaurecht?

Stellt euch vor: Man kauft kein Grundstück, sondern darf es über viele Jahrzehnte nutzen – fast so, als wäre es das eigene. Genau das ist das Erbbaurecht.

Im Fall des Zehentstadels heißt das: Die Gemeinde darf das Gebäude 99 Jahre lang frei nutzen, ohne Pacht oder Miete. Das kommt dem Eigentum sehr nahe. Und nach Ablauf? Entweder wird verlängert – oder die Gemeinde bekommt z.B. 30 % des dann aktuellen Marktwerts zurück.

So entsteht Planungssicherheit für Generationen: ein Kulturzentrum im Herzen Babenhausens, ein Zuhause für Vereine und ein lebendiger Ort der Begegnung. Statt Neubau mit Ablaufdatum bleibt hier historische Substanz erhalten – und wächst weiter mit dem Gemeindeleben.

👉 Wirtschaftlich klug, nachhaltig und ein Gewinn für alle.

Nicht alle Details des Erbbauvertrages mit dem Haus Fugger sind öffentlich bekannt. Es gibt jedoch Hinweise im nicht-öffentlichen Teil seien weitere, für die Gemeinde vorteilhafte, Konditionen enthalten.